Vereinssatzung geändert
21 Dez
Vereinssatzung geändert
Wie auf unserer Mitgliederversammlung am 17. Aug. 2021 beschlossen, haben wir das Wahlrecht für Mitglieder (§11 der Satzung) auf 16 Jahre abgesenkt.
Neufassung des §11 Rechte der Mitglieder
(1) Sämtliche Mitglieder haben ab dem 16. Lebensjahr das Recht zur Benutzung der Einrichtungen und Anlagen des Vereins, zur Teilnahme an allen Vereinsveranstaltungen sowie Sitz und Stimme in den Mitgliederversammlungen.
(2) Die Mitglieder der Jugendabteilung werden dem Verein gegenüber bis zu ihrem 15. Lebensjahr durch ihren Ausschussvorsitzenden vertreten. Ihre Mitgliedschaft besteht nur in dem Recht des Zutritts zu allen Plätzen des Vereins, zur Benutzung seiner Einrichtungen und der Teilnahme an seinen sportlichen Veranstaltungen.
Die Satzungsänderung wurde vom Amtsgericht Aachen genehmigt und am 7. Dezember 2021 auf dem Registerblatt VR 50711 eingetragen.